Allgemeine Geschäftsbedingungen


Stand 04.01.2019
Auftragnehmer im Sinne dieser AGB ist die CFM_media GmbH (nachfolgend CFM_media), Auftraggeber und Kunde der bestellende Vertragspartner.


§ 1. Allgemeines

(a) Alle CFM_media Leistungen, Servicedesk-Support und sonstige Serviceleistungen durch CFM_media und ihre Inanspruchnahme durch den Anwender, soweit diese Leistungen vom Anwender bestellt wurden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung
wirksam. Der Kunde erkennt die AGB der Firma CFM_media mit seiner schriftlichen Beauftragung an.

(b) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn
dieser innerhalb von 3 Wochen nach Eingang durch uns bestätigt wird oder die Leistungen bereits erfolgen
oder erfolgten.

(c) Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Vereinbarung.

(d) Der Auftraggeber ist ab der Auftragsbestätigung an seine Bestellung gebunden, es sei denn, wir erheben gegen die Bestellung Widerspruch.

(e) Ein Auftrag gilt seitens des Auftragnehmers dann als erfüllt, wenn die geforderten Leistungen erbracht
worden sind.

(f) Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, Vorkasse zu verlangen oder bei vereinbarter Teilzahlung Leistungen auszusetzen, wenn erkennbar ist, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

(g) Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist er nicht berechtigt, über die erbrachten Leistungen zu verfügen.


§ 2. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

(a) Gegenstand des Vertrages ist die in dem schriftlichen Angebot/Auftrag sowie den hierin enthaltenen Leistungsbeschreibungen, Konzepten und detailliert beschriebene Tätigkeit oder Leistung.

(b) Der Auftraggeber wird CFM_media im Interesse einer vertrauensvollen und erfolgreichen Zusammenarbeit rechtzeitig alle für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen wesentlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.

(c) Soweit die durch den Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden Informationen mit Rechten Dritter behaftet sind, wird der Auftraggeber CFM_media von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter – einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung – freistellen.

(d) Produkte Dritter sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung, selbst wenn sie gemeinsam mit CFM_media Standard-Produkten ausgeliefert worden sind.

(e) Die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen für weitere Betriebsstätten ist nach Vereinbarung gegen Zahlung einer zusätzlichen Vergütung möglich.

(f) Der Servicedesk-Support beinhaltet die Annahme von Fehlermeldungen, Beurteilung von Fehlern bzw. Weiterentwicklungen, die Beseitigung von Fehlern und die Weiterentwicklung der zur Verfügung gestellten Produkte.

(g) Andere als oben aufgeführte Leistungen, wie z.B. Schulungen, individuelle Beratung, Softwareinstallationen, etc. sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. Derartige Leistungen erbringt CFM_media im Rahmen ihrer betrieblichen Möglichkeiten gegen gesondertes Entgelt.


§ 3. Leistungserbringung durch Dritte

Im Rahmen einer bestehenden Beauftragung ist CFM_media jedoch berechtigt, nach eigenem Ermessen Entscheidungen zu treffen (z.B. bei der Beauftragung Dritter), wenn dies im offensichtlichen Interesse des Kunden ist und er entweder über die zu erwartenden Kosten im Bilde ist oder aber das Gesamtvolumen der ohnehin zu erwartenden Kosten nicht signifikant überschritten wird.


§ 4. Mitwirkungspflichten des Anwenders

Bei Fehlermeldungen hat der Anwender die aufgetretenen Probleme detailliert zu beschreiben und ggfs. ein Ticket im zur Verfügung gestellten Service-/Supportdesk einzustellen. Erforderlichenfalls sind die Mitarbeiter des Anwenders zur Zusammenarbeit im notwendigen Umfang mit den von CFM_media beauftragten Servicemitarbeitern bei der Fehlersuche, Fehlerbehebung und für die erfolgreiche Umsetzung verpflichtet. Erfüllt der Auftraggeber diese Pflichten nicht und entsteht dem Auftragnehmer dadurch ein Mehraufwand, kann er diesen Mehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung stellen. CFM_media kann dem Auftraggeber eine angemessene Frist zum Erfüllen der Pflichten ansetzen.


§ 5. Vertraulichkeit

(a) CFM_media verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.

(b) Von CFM_media mitgeteilte Passwörter oder Zugangsnummern für den Zugang zu Leistungen von CFM_media sind vertraulich zu behandeln und angemessen gegen Missbrauch zu sichern.


§ 6. Änderungen von vertraglich vereinbarten Leistungen

(a) CFM_media wird Änderungswünsche des Auftraggebers nach Möglichkeit Rechnung tragen. Die danach vorgenommenen Änderungen sind durch den Auftraggeber grundsätzlich zu vergüten. Als Änderung gilt jede vom Auftraggeber gewünschte Abweichung von ihm bereits genehmigter Leistungsbeschreibungen, Konzepte oder Pflichtenhefte sowie jede Erweiterung des Leistungsumfangs.

(b) CFM_media wird Änderungswünsche des Auftraggebers unverzüglich prüfen und diesem gegebenenfalls ein Angebot zur Anpassung der vertraglich getroffenen Vereinbarungen, insbesondere der Vergütungsregelungen und des Zeitplans, zukommen lassen.


§ 7. Abnahme

(a) Alle von CFM_media erbrachten Leistungen hat der Auftraggeber abzunehmen.

(b) Die Abnahme kann durch ausdrückliche Erklärung des Auftraggebers gegenüber CFM_media oder durch Nutzung des Service-/Supportdesks (Kommentar/Mitteilung im jeweiligen Ticket) erfolgen.

(c) Die Abnahme gilt darüber bei einer abnahmefähigen Leistung als erfolgt, falls der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb einer von CFM_media gesetzten angemessenen Frist abnimmt.

(d) Die Abnahme hat zu erfolgen, sofern die von CFM_media erbrachten Leistungen oder abnahmefähige Teile derselben den vertraglich vereinbarten Anforderungen im Wesentlichen entsprechen.

(e) Der Auftraggeber ist verpflichtet, gegebenenfalls mit einer Abnahmeprüfung unverzüglich zu beginnen, nachdem CFM_media von ihm die Abnahme verlangt hat.

(f) Der Auftraggeber wird während der Durchführung der Abnahmeprüfung ein detailliertes Testprotokoll führen, in welchem die einzelnen Testmaßnahmen sowie deren Ergebnis dokumentiert werden. Eine Durchschrift des Testprotokolls ist CFM_media nach Abschluss der Abnahmeprüfung unaufgefordert und unverzüglich auszuhändigen. Erst nach schriftlicher Abnahmebestätigung durch den Auftraggeber werden die Leitungen auf dem Webserver offiziell freigeschaltet.

(g) Kleinere Mängel, die die Funktion und Nutzungsmöglichkeit nicht beeinflussen, hindern die Abnahme nicht, wenn der Auftragnehmer dies verlangt und unverzügliche Mängelbeseitigung (spätestens binnen drei Tagen) zusagt. Wegen unerheblicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

(h) Läuft eine gemeinsam abgesprochen gesetzte Frist zur Abnahme ergebnislos ab, gilt die Abnahme als erteilt.

(i) Liegen erhebliche Mängel vor, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Mängel unverzüglich zu beseitigen. Die Abnahme ist innerhalb einer Woche nach Beseitigung der Mängel zu wiederholen.


§ 8. Mängelansprüche, Haftung

(a) CFM_media weist darauf hin, dass es grundsätzlich nicht möglich ist, die Fehlerfreiheit von Software sicher zu stellen. Handelt es sich bei den erbrachten Leistungen um individuell und nach den Kundenansprüchen programmierte Software, ist davon auszugehen, dass auch nach einer Abnahme des Kunden Fehler auftreten werden. Die Leistungen von CFM_media, um diese Fehler zu beseitigen, sind vom Auftragnehmer prinzipiell zu vergüten.

(b) CFM_media bemüht sich, dass die erbrachten Leistungen die vereinbarte Beschaffenheit haben. Dieses ist der Fall, wenn sich die Leistung die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet und so beschaffen ist, wie es bei der Leistung der gleichen Art üblich ist und wie der Auftraggeber es erwarten kann.

(c) CFM_media stellt lediglich Systeme zum Einstellen von Bildern und Texten bereit sowie Anwendungen zur Darstellung von Reiseangeboten, Reisen und Vakanzen zur Verfügung, übernimmt jedoch keinerlei Haftung für die Inhalte selbst. Eine Haftung für Schäden (insbesondere Vermögensschäden beim Endkunden) kann der Auftragnehmer wegen der oben genannten Gründe nicht übernehmen.

(d) Texte werden von uns nach bestem Wissen sorgfältig gelesen. Druckfertige Vorlagen, Websites, Webanwendungen und Korrektur-Abzüge hat der Auftraggeber unverzüglich zu prüfen und – soweit erforderlich – zu korrigieren und CFM_media über sein Einverständnis zu informieren. Eine Haftung für dennoch vorliegende Satz-, Druck- und Contentfehler übernehmen wir nicht, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits oder vorsätzliches Verhalten unserer Erfüllungsgehilfen vorliegt.

(e) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit des Auftrags wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass der Auftrag gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetzte verstößt. Soweit bekannt, werden wir auf rechtliche Risiken hinweisen.
In keinem Fall haften wir wegen der in dem Auftrag enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Wir haften auch nicht für die patent-, muster-, urheber- und warenzeichenrechtliche Schutz- und Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrags gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe usw.
Von eventuellen Ansprüchen Dritter, insbesondere wettbewerbsrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen, hält uns der Besteller auf erstes Anfordern inklusive hieraus entstehender Kosten und Gebühren frei. Wir verpflichten uns, den Besteller von der etwaigen Geltendmachung von Ansprüchen unverzüglich zu benachrichtigen und eventuellen Ansprüchen Dritter in Abstimmung mit ihm entgegenzutreten.

(f) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von CFM_media.


§ 9. Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt

(a) Unsere Entwürfe, Werk- und Reinzeichnungen, Webprodukte (CMS, RMS, IBEs, usw.) sowie individuelle Programmierungen sind als persönliche geistige Schöpfung durch das UrhG geschützt. Ohne unsere Einwilligung dürfen sie weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder nachgeahmt werden. Sie dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck, wofür der Auftraggeber mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung das einfache ausschließliche Nutzungsrecht gemäß §31 UrhG erwirbt, im vereinbarten Umfang verwendet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit unserer Einwilligung und einer eventuellen Zahlung für die Übertragung des entsprechend erweiterten oder eines weiteren Nutzungsrechts gestattet.

(b) Alle Entwürfe – gleichgültig, ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht – bleiben unser Eigentum.

(c) Wir behalten uns das Eigentum an den von uns erstellten Internetseiten und den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung aller uns zustehenden Forderungen, einschließlich aller Nebenkosten, vor.

(d) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei gerichtlichen Zwangsmaßnahmen, die sich gegen sein Eigentum
richten, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gegenüber dem Justizorgan eindeutig als solche
zu benennen.


§ 10. Vergütung

(a) Für die erbrachten Leistungen steht CFM_media die vereinbarte Vergütung zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe zu. Sofern es an einer ausdrücklichen Vergütungsvereinbarung fehlt, ist CFM_media berechtigt, die übliche Vergütung für die erbrachten Leistungen zu fordern. Reise- bzw. Übernachtungskosten sowie sonstige Spesen, die im Rahmen der Durchführung eines Auftrags anfallen, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt, es sei denn, die Parteien hätten ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

(b) Zwischen den Vertragsparteien gilt als vereinbart, dass die Erbringung unentgeltlicher Leistungen durch CFM_media unüblich ist; dies gilt insbesondere auch für die Erbringung von Entwurfs-, Konzeptions- und Präsentationsleistungen. Sofern sich der Auftraggeber auf die Unentgeltlichkeit seitens CFM_media erbrachter Leistungen berufen will, setzt dies das Vorliegen einer entsprechenden ausdrücklichen schriftlichen Einverständniserklärung von CFM_media voraus.

(c) Die Vergütung für die von CFM_media erbrachten Leistungen ist – sofern es sich bei diesen um werkvertragliche Leistungen handelt und vorbehaltlich einer anders lautenden ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien – bei Abnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen fällig, spätestens jedoch ab Rechnungsdatum.

(d) Sofern Leistungen in Teilen abgenommen werden, ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme der betreffenden Teilleistung fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, ist CFM_media berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand zu verlangen. Die Abrechnung sonstiger Leistungen, insbesondere in den Bereichen Konzeptentwicklung, Beratung und Projektmanagement, sowie etwaig angefallener Kosten und Spesen erfolgt jeweils zum Ende eines Kalendermonats.

(e) Die einer Abrechnung zugrunde zu legenden Stundensätze ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste von CFM_media. Im Falle der Vereinbarung eines Pauschalhonorars für die zu erbringenden Leistungen ist CFM_media berechtigt, 40% des vereinbarten Honorars bei Auftragserteilung, 30% nach erfolgter System-Einrichtung bzw. nach Erbringung der Hälfte der gemäß den ursprünglich getroffenen Vereinbarungen geschuldeten Leistungen sowie weitere 30% nach endgültiger Abnahme bzw. endgültigem Abschluss der Leistungen gegenüber dem Auftraggeber abzurechnen.

(f) Im Falle des Zahlungsverzuges ist CFM_media berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweils geltenden Zinssatz für längerfristige Refinanzierungskredite (LRG-Satz) der Europäischen Zentralbank zu fordern.
(g) Gegen die Forderungen von CFM_media kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen zu.


§ 11. Preise und Zahlung

(a) Vereinbarte Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. in Euro. Rechnungen sind, sofern kein Fälligkeitsdatum angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur begleichen.

(b) WebHosting-Gebühren werden für jeweils 6 Monate im Voraus erhoben.


§ 12. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten

(a) Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird CFM_media im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. CFM_media hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. CFM_media übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

(b) Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde CFM_media, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.

(c) CFM_media verpflichtet sich bei Beendigung des Vertrags, die für den Kunden beantragte Domain freizugeben.


§ 13. Suchmaschineneintrag

Bei der Anmeldung der Seiten bei Suchmaschinen, insbesondere Google, oder Internetverzeichnissen kann nicht garantiert werden, dass die angemeldeten Seiten auch im Index der jeweiligen Suchmaschine oder Internetverzeichnissen aufgenommen werden.
Die Betreiber der einzelnen Suchmaschinen entscheiden oft selbst, ob und wann die Website in der
Suchmaschine zu finden ist. Dies mindert die von CFM_media erbrachten Leistungen nicht.


§ 14. Lieferung

Liefertermine, die verbindlich oder unverbindlich bekannt gegeben werden können, bedürfen der Schriftform. Lieferverzug, welchen CFM_media nicht zu vertreten hat, sei es durch höhere Gewalt o.a., kann CFM_media in keiner Form in Rechnung gestellt werden.


§ 15. Kündigung

(a) Kündigung des Service-/Wartungsvertrags:
Der Vertrag wird mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor Ablauf gekündigt wird. Ausnahme hiervon ist, wenn im Vertrag ausdrücklich eine abweichende Vertragsdauer bzw. Kündigungsfrist vereinbart wurde. Die Kündigung muss CFM_media schriftlich zugehen.

(b) Kündigung des Domain- und WebHosting-Vertrags:
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien
ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 60 Tagen zum Quartalsende gekündigt werden. Daraus ent-stehende Guthaben werden rückerstattet. Hiervon ausgenommen sind die Domaingebühren, die CFM_media an die jeweilige Organisation zur Domain-Vergabe (Denic etc.) im Voraus für 1 Jahr entrichten muss.
CFM_media ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.
CFM_media hat das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde
• mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät,
• schuldhaft gegen eine der unter 15(a), 15(g) geregelten Pflichten verstößt,
• schuldhaft gegen die Vertragsbedingungen verstößt.
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


§ 16. Inhalte

(a) Der Kunde versichert, dass durch seine Inhalte keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Dieser muss im Zuge der übermittelten Daten das Copyright beachten bzw. sich Genehmigungen zur Veröffentlichung dieser Daten verschaffen.

(b) Der Kunde unterstützt CFM_media bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen und Datenmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.

(c) Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, CFM_media im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o. ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese CFM_media umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen.

(d) Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig
oder nicht durchführbar sind, hat er dies CFM_media unverzüglich mitzuteilen.

(e) Wir informieren den Kunden über die Fertigstellung der Homepage/ Internetseiten lt. seinem Auftrag. Änderungen werden maximal 1-mal an Bildern und 2-mal am Text vorgenommen.

(f) Der Auftragnehmer führt keinerlei Aufträge aus, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen.

(g) Kunden, die mit Hilfe des Content Management Systems (CMS) ihre Seiten selbst bearbeiten, verpflichten sich durch die Inhalte, dort eingeblendete Banner und - sofern ein E-Shop Gegenstand des Vertrages ist - die Inhalte seines Internet-Shops nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) zu verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt.


§ 17. Schadenersatz

Wir haften nur auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens, soweit dieser fahrlässig durch Mitarbeiter von CFM_media verursacht wurde. Haftung und Schadenersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.
CFM_media haftet nicht, falls Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von CFM_media liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen sind.
Ebenso haften wir nicht für Schadenersatzansprüche Dritter im Zusammenhang mit den veröffentlichten Inhalten, Domains, Namenregistrierungen und Konnektierungen.


§ 18. Treuhänderische Gesichtspunkte

CFM_media arbeitet als selbständiges, unabhängiges Unternehmen nach treuhänderischen Gesichtspunkten und ist stets bemüht, entsprechend der Aufgaben und Terminvorgaben seines Kunden die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen bereitzustellen, in der Beratung absolute Objektivität zu wahren und die Interessen des Werbungstreibenden - insbesondere auch bei der Auswahl und Beauftragung Dritter - in jeder möglichen Form zu vertreten.


§ 19 Unwirksame Klauseln

Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit im Übrigen. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Klausel, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.


§ 20. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten, ist Seligenstadt.